Laut Código Civil (BGB) zahlt der Mieter die vereinbarte Provision als Maklergebühr, sofern es sich um Saisonverträge bzw. befristete Kurzzeitverträge handelt. Zudem müssen auch Nichtresidente und Personen, die nicht in Spanien an der Mietadresse als Hauptwohnsitz gemeldet sind oder nicht in Spanien steuerpflichtig sind, die vereinbarte Provision der Vermittlung übernehmen. Je nach Mietdauer beträgt die (frei verhandelbare) Provision 1 bis 1,5 Monatsmieten zzgl. IVA (MwSt).
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